Gesehen bei Ebay

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Andreas
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Re: Gesehen bei Ebay

Beitrag von Andreas »

Nee des glaube ich net,
dann hätte er ja die Radsätze nicht (umständlich) vollumfänglich :shock: einschließlich der Schleifer auch mit angemalt :balla

Ich glaube eher der hat das deshalb gemacht:


:ch142 :ch142
Gruß Andy :D

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Uwe
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Re: Gesehen bei Ebay

Beitrag von Uwe »

Hi Andy,

das Ding ist ja wirklich SCHROTT :shock: sogar die Glühlampen sind, soweit vorhanden, mit lackiert :ä4 und in der Beschreibung steht "Lok und Wagen wurden nach meiner Kenntnis von Lehmann zu Ausstellungszwecken weiß lackiert." :ch142
Viele Grüße
Uwe (Frankenwaldbahner)

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Thomas H
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Re: Gesehen bei Ebay

Beitrag von Thomas H »

Hi,

meine Theorie: Deko für Hochzeitstisch :ch030
Das erklärt, warum alles weiß gespritzt wurde, auch Räder, Gestänge und Lampen.
War doch nur eine Spielzeugeisenbahn! Vermutlich im Nachlass auf dem Dachboden gefunden. :ch142

Gruß
Thomas H
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Andreas
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Gesehen bei Kleinanzeigen

Beitrag von Andreas »

Gesehen bei Kleinanzeigen :mrgreen:

Eine "ganze Anlage" - ohne Fahrmaterial

Große Gartenbahnanlage bei Selbstabbau zu verkaufen
Ca. 240m Gleis, 16 Weichen, Häuser - Ausstattungen
voll digitalisiert:
3.900 € + Versand ab 4,50 € 8)
https://www.kleinanzeigen.de/s-gartenba ... bsabbau/k0

:mrgreen:
Gruß Andy :D

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Frank
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Re: Gesehen bei Ebay

Beitrag von Frank »

Voll digitalisiert ist ja wohl eher bei den Loks spannend und weniger bei der Anlage. Hört sich so an, als ob der Eigentümer verblichen ist und das Zeug jetzt weg soll.
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Peter
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3D gedruckte Bausätze

Beitrag von Peter »

.....habt Ihr bestimmt schon gesehen ?!
Der Typ hat eine Menge Fahrzeuge im Repertoire.

https://ebay.us/m/YaDlRL
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Ralf
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Re: Gesehen bei Ebay

Beitrag von Ralf »

Hallo Peter,

interessant, was mittlerweile alles angeboten wird. Sofern die Teile sauber gedruckt sind und der Maßstab stimmt, könnte das für Selbstbauer durchaus interessant sein. Vom Preis her erscheint mir das fair zu sein.
Beste Grüße
Ralf
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FrankS
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Re: Gesehen bei Ebay

Beitrag von FrankS »

Hallo Ralf, schau Dir die Teile mal in der Vergrößerung an. Da ist noch viel zu schleifen. Die Teile vom Harald bzw Rolf sehen da deutlich glatter aus. Ist natürlich auf dem Foto schlecht zu beurteilen.
Gruß Frank (s)
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Andreas
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Re: Gesehen bei Ebay gelaaber

Beitrag von Andreas »

:hmm

Qualität hin Qualität her,
Mich würde mal Grundsätzlich Interessieren darf man das überhaupt ? wegen den Urheberrechten?

Darf ich ein Auto (z.b. einen Porsche) eine Lok ( z.b eine aktuelle Euro2000) oder was auch immer
abkupfern und dann verkleinert verkaufen?

Muss Märklin wenn sie ein Neues Modell auflegen den Hersteller fragen? Oder gar was zahlen?

Wer hat da Durchblick?
Gruß Andy :D

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FrankS
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Re: Gesehen bei Ebay

Beitrag von FrankS »

ist wirklich eine interessante Frage. Ich glaube mich erinnern zu können, dass es da mal einen Rechtsstreit wegen einem Modellnachbau eines Bahnnebengebäudes der Harzbahn gegeben hat. @Daniel-weiß Du da näheres?
Auf der anderen Seite ist es bei der Rhb ein Geschäftsmodell, Baupläne für Modellbauer zum Nachbau anzubieten.
Wenn wir das im Verein machen ist es ja sowieso privat, aber der auf Ebay macht es ja geschäftlich!?
Wenn ich ein Foto von einem Marken-Produkt mache, darf ich das auch nicht verkaufen? Der 3-D-Druck ist doch "nur die modernen Form" des zweidimensionalen Fotos :wink:
Also stelle ich fest: wir brauchen nicht nur einen Physiotherapheuten im Stammtisch sondern auch einen Anwalt :lol:

Ich habe übrigens mal die DB (als Rechtsnachfolger der DR) angeschrieben, ob ich ein DR-Signalbuch im Netz veröffentlichen darf. Da kam nie eine Antwort...also nur 70 Jahre warten, dann sind Urheberrechte verjährt..
Gruß Frank(s)
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Ralf
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Re: Gesehen bei Ebay

Beitrag von Ralf »

Hallo zusammen,

ich bin kein Anwalt, aber das dürfte hier so sein wie überall: Solange du es nur für dich machst und keine geschäftlichen Interessen vertrittst und auch nicht in die Öffentlichkeit gehst, kannst du quasi alles kopieren.
Beispiel Chor: Ein Chor kann und darf Noten kopieren und die Lieder singen, auf denen "Kopieren verboten" steht, solange keine Auftritte in der Öffentlichkeit stattfinden und/oder kein kommerzieller Erfolg angestrebt wird.
Ebenso dürfte man Modelle scannen und Dateien von Druckdaten kopieren, wenn man sich im Privaten bewegt.

Geht man in die Öffentlichkeit, muss man Urheberrechte beachten. Beispiel Modellbahn: Zeitweise musste man bei US-Modellbahnherstellern Aufpreise (damals etwa 30 US-Dollar) zahlen für Santa Fe und Union Pacific, weil die Eisenbahngesellschaften Lizenzgebühren verlangten. So haben diese speziellen Modelle also mehr gekostet als die anderer Bahngesellschaften.

Für den aktuellen Fall bei ebay: Nach meiner Auffassung zahlt der Anbieter der Bauteile irgendwem einen Betrag dafür, dass er auf die Daten zugreifen kann. Wenn er das nicht macht (und auch noch darauf verweist, wo er das herhat), dann läuft das nicht korrekt ab. Oder aber der Urheber von Daten verzichtet auf alles.

Letzter Fall ist bei der sog. sriracha sauce. Der Erfinder wollte das nicht schützen lassen, sodass jeder diese Sauce nachbasteln darf und sogar mit dem Namen versehen kann.
Beste Grüße
Ralf
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StefanM
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Re: Gesehen bei Ebay

Beitrag von StefanM »

Ralf hat geschrieben: 01.12.2025 12:54ich bin kein Anwalt, aber das dürfte hier so sein wie überall: Solange du es nur für dich machst und keine geschäftlichen Interessen vertrittst und auch nicht in die Öffentlichkeit gehst, kannst du quasi alles kopieren.
Anwalt bin ich auch nicht, aber ich weiß (aus den Diskussionen im Playmobilforum dazu), daß das hochkomplexe Themen sind.

1) Wo kein Kläger, da kein Richter - solang ich was bloß für mich mache und niemand was davon weiß, kann nix passieren. Wirtschaftliches Interesse ist allerdings egal, auch für kostenfreie Aufführungen darf der Chor die Noten nicht unerlaubt kopieren.

2) Für Formen wie die der Lok gibt es einen Desingschutz. Der kann beantragt werden und gilt für maximal 25 Jahre.

3) Über den Designschutz hinaus kann sich eine Firma die Optik eines Produktes als 3-D-Marke schützen lassen. Dieser Schutz gilt länger. Prominentes Beispiel ist das Legomännchen. Die Lego-Noppen-Technik unterlag dem Patentschutz, der abgelaufen ist. Andere Firmen dürfen jetzt auch Noppensteinprodukte anbieten. Das Legomännchen wurde aber als 3-D-Marke anerkannt. Deshalb klagt Lego gegen alles, was so ähnliche Männchen auf den Markt bringen will - zu Recht.

Was konkret die Lokteile angeht: Ich würde vermuten, daß der Verkauf erlaubt ist. Der Designschutz wäre (falls überhaupt beantragt) inzwischen abgelaufen. Und für den Eintrag als 3-D-Marke hätte es Mitte der 90er Jahre (erst seit da gibt es das) noch wen geben müssen, der die Lok als solche anmeldet. Halte ich für unwahrscheinlich.

Stefan..
Alle Bilder auf einen Blick: meine Galerie. Und wer's gern bewegt mag, darf auf meinem Youtube-Kanal vorbeischauen.
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StefanM
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Re: Gesehen bei Ebay

Beitrag von StefanM »

FrankS hat geschrieben: 01.12.2025 11:37Ich glaube mich erinnern zu können, dass es da mal einen Rechtsstreit wegen einem Modellnachbau eines Bahnnebengebäudes der Harzbahn gegeben hat.
Auch Architekten können ein Recht an den Gebäuden haben, die sie gebaut haben. Ich weiß nicht, ob das direkt das Urheberrecht ist, weil das Gebäude als "Kunstwerk" zählt, oder eine andere, ähnliche Rechtsnorm. Aber da gibt's was, und möglicherweise war das hier das Problem

In meiner Oberpfälzer Gemeinde wollten wir unsere Kirche äußerlich verändern. Ging nicht, weil der Architekt nicht mehr lebte und dieses Recht inzwischen auf die Erben übergegangen war. Die alle ausfindig zu machen, wäre irre umständlich gewesen, also mußten wir's bleiben lassen. Soweit ich weiß, endet auch dieses Recht irgendwann, aber dafür war unsere Kirche noch zu jung.

Stefan..
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